SPFH – Sucht

Sozialpädagogische Familienhilfe, ein Kooperationsprojekt von mudra e.V. und vsj e.V.

Leitung

Ursula Böhm 
Dipl.-Psychologin
ursula.boehm@mudra-online.de

Michael Resing 
Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Systemischer Coach
michael.resing@mudra-online.de

SPFH – Sucht

Kooperationsprojekt SPFH – Sucht
Ausgangspunkt für das Projekt war die Wahrnehmung, dass Familien bzw. Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, bei denen eine Suchtmittelabhängigkeit oder ein Suchtmittelmissbrauch mit illegalisierten Substanzen vorliegt, nicht bzw. nicht ausreichend von den bisherigen Angeboten der Sozialpädagogischen Familienhilfe erreicht werden können. Auf Initiative des Jugendamtes Nürnberg erarbeitete eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Jugend- und Suchthilfe eine gemeinsame Empfehlung für eine bessere Unterstützung dieser Zielgruppe.

Auf dieser Grundlage haben der Jugendhilfeträger vsj e.V. und der Suchthilfeträger mudra e.V. ein Kooperationskonzept erarbeitet und setzen dieses seit April 2024 als SPFH-Sucht um.  


Kontakt:
SPFH-Sucht  
mudra explorer
c./o. Michael Resing
Rothenburger Straße 33
90443 Nürnberg
Tel: 0911 8150-180
Fax: 0911 8150-189
Mail: michael.resing@mudra-online.de

 

Zielgruppe

Das Angebot „Sozialpädagogische Familienhilfe - Sucht“ richtet sich an Familien/Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, bei denen eine Suchtmittelabhängigkeit oder ein Suchtmittelmissbrauch von illegalisierten Substanzen vorliegt. Personen, bei denen Verhaltenssüchte im Vordergrund stehen, werden im Rahmen der „SPFH -Sucht“ nicht betreut. In erster Linie richtet sich das Angebot an Familien, in denen die Eltern (oder ein Elternteil) konsumieren, jedoch kann auch Konsum der Kinder/ Jugendlichen, der zu einer Überforderung des Systems führt, Inhalt der Hilfe sein. Ein Bewusstsein für die Substanzabhängigkeit oder den Substanzmissbrauch muss zu Beginn der Hilfe nicht zwangsläufig bestehen, sofern ein Bewusstsein für einen Hilfebedarf innerhalb der Familie („Problemcompliance“) und der Wille und die Fähigkeit zur Einhaltung von Terminen („Termincompliance“) gegeben ist.

Ziel/ Angebot

Generelles Ziel einer SPFH ist es, die Familie durch intensive Betreuung und Begleitung zu befähigen, selbstständig ihre vielfachen, insbesondere erzieherischen Aufgaben zu bewältigen. SPFH-Sucht unterstützt die Familie bei der Suche und Einleitung passender Maßnahmen zur gezielten Förderung der Kinder. Zudem steht sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen wie beispielsweise Behördengängen, Kontakt zu Institutionen des alltäglichen Lebens, Erstellen eines Haushaltsplans, Organisation des Haushalts, Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Erschließung materieller Ressourcen, usw. den Familien hilfreich zur Seite. In diesem Sinne hat die Betreuung eine entlastende und unterstützende, jedoch keine ersetzende Funktion. Im Kooperationsprojekt kommt dem Thema Sucht eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund jahrelanger Erfahrung mit der Klientel werden Themen wie Rückfallprävention und Konsum einem wichtigen Stellenwert eingeräumt und gemeinsam mit der Familie reflektiert und bearbeitet.

Das Kindeswohl gilt als handlungsleitendes Prinzip und alle Beteiligten sind angehalten, stets auch mögliche, das Kindeswohl gefährdende Aspekte zu prüfen und bei Bedarf in Kooperation mit dem Jugendamt ein angemessenes Schutzkonzept zu erarbeiten.

Ziel ist, den Familien zu ermöglichen, vorhandene Netzwerke und Ressourcen bedarfsgerecht in Anspruch zu nehmen. Statt einer Defizitorientierung bildet die (Re-) Aktivierung der vorhandenen Ressourcen der Familienmitglieder einen Schwerpunkt der SPFH-Arbeit.

Zugang/ Antragstellung

Hilfesuchende wenden sich bei dem Wunsch nach Unterstützung im Rahmen der SPFH – Sucht direkt an das Jugendamt (ASD). Von dort wird in den entsprechenden Fällen die Anfrage an uns weitergeleitet. Nach Übersendung der notwendigen Unterlagen (Sozialpädagogische Diagnostik, Hilfeplan, Berichte) wird ein Vorstellungstermin vereinbart.

Hier lernen die Hilfesuchenden die Einrichtung und Mitarbeiter*innen kennen.
Danach entscheiden alle beteiligten Systeme über die Aufnahme der Hilfe. In einem Hilfeplangespräch wird daraufhin der Hilfeplan nach §36 SGB VIII festgelegt und ggf. fortgeschrieben. Dieser dient gleichzeitig als Vertrags- und Arbeitsgrundlage zwischen Jugendamt/ ASD, den Betreuten sowie den beiden SPFH-Trägern vsj e.V. und mudra e.V..

Team

Alle Mitarbeiter*innen sind Sozialpädagog*innen und bieten langjährige Erfahrung im Arbeitsfeld, ein großes Fachwissen und vielfältige Methoden an. Wir legen großen Wert auf die Reflexion unserer Arbeit und nehmen laufend Supervision und Fortbildung in Anspruch.

  • David Röhlinger, Sozialpädagoge B.A.
  • Janina Brändle, Sozialpädagogin M.Sc., Suchttherapeutin (VDR)
  • Karina Rath, Sozialpädagogin B.A.
  • Michael Resing, Dipl. Sozialpädagoge (FH), Erlebnispädagoge, systemischer Coach (Leitung)