FAQ
Zur schnellen Orientierung finden Sie im Folgenden die häufigsten an uns gestellten Fragen und Anliegen mit den hoffentlich hilfreichen Antworten dazu.
Nach derzeitigem Stand leider nicht
Die Kosten werden nach vorheriger Absprache in der Regel vom Jugendamt übernommen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Prinzipiell ja. Wichtig ist aber, dass dies mit den anderen Bewohnern abgesprochen ist und sich niemand gestört fühlt. Da die Bewohner normalerweise in Ausbildung oder in der Schule sind, sind Übernachtungen unter der Woche nur in Ausnahmefällen möglich.
Bei Minderjährigen gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Wenn du volljährig bist, liegt dieser Bereich in deiner Verantwortung. Wichtig ist, dass du in der Lage bist, deinen Aufgaben nachzukommen.
Nein. Wir haben einen festen WG Tag an dem wir zusammen kochen und reden. Das ist der einzige Tag in der Woche, an dem Anwesenheit Pflicht ist. Die Teilnahme an gemeinschaftlich vereinbarten Freizeitaktivitäten setzen wir ebenso voraus. An den anderen Tagen richten wir uns danach, was du benötigst und setzen dabei auf individuelle Terminvereinbarungen.
Im Notfall gibt es ein Rufbereitschaftssystem. Kleine Fragen können über das Diensthandy des Betreuers gestellt werden und werden normalerweise im Laufe des Tages beantwortet, soweit möglich.
Bezüglich der Herkunft der Jugendlichen werden im Auswahlverfahren keinerlei Unterschiede gemacht. Die Mitarbeiter sind in der Arbeit mit Asylsuchenden erfahren und können den Asylprozess mit begleiten und beraten.