FAQ

Zur schnellen Orientierung finden Sie im Folgenden die häufigsten an uns gestellten Fragen und Anliegen mit den hoffentlich hilfreichen Antworten dazu.

Können auch Mädchen in der Wohngruppe aufgenommen werden?

Nach derzeitigem Stand leider nicht

Wer übernimmt die Kosten der Unterbringung?

Die Kosten werden nach vorheriger Absprache in der Regel vom Jugendamt übernommen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Dürfen Freunde in der WG übernachten?

Prinzipiell ja. Wichtig ist aber, dass dies mit den anderen Bewohnern abgesprochen ist und sich niemand gestört fühlt. Da die Bewohner normalerweise in Ausbildung oder in der Schule sind, sind Übernachtungen unter der Woche nur in Ausnahmefällen möglich.

Wann muss ich zu Hause sein?

Bei Minderjährigen gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Wenn du volljährig bist, liegt dieser Bereich in deiner Verantwortung. Wichtig ist, dass du in der Lage bist, deinen Aufgaben nachzukommen.

Muss ich immer da sein, wenn ein Betreuer da ist?

Nein. Wir haben einen festen WG Tag an dem wir zusammen kochen und reden. Das ist der einzige Tag in der Woche, an dem Anwesenheit Pflicht ist. Die Teilnahme an gemeinschaftlich vereinbarten Freizeitaktivitäten setzen wir ebenso voraus. An den anderen Tagen richten wir uns danach, was du benötigst und setzen dabei auf individuelle Terminvereinbarungen.

Was passiert in einem Notfall?

Im Notfall gibt es ein Rufbereitschaftssystem. Kleine Fragen können über das Diensthandy des Betreuers gestellt werden und werden normalerweise im Laufe des Tages beantwortet, soweit möglich.

Können Jugendliche mit Fluchthintergrund aufgenommen werden?

Bezüglich der Herkunft der Jugendlichen werden im Auswahlverfahren keinerlei Unterschiede gemacht. Die Mitarbeiter sind in der Arbeit mit Asylsuchenden erfahren und können den Asylprozess mit begleiten und beraten.